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Zu Risiken und Nebenwirkungen ...
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage oder fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker. – Dieser Satz ist jedem Fernsehzuschauer geläufig, weil er in jeglicher Arzneimittelwerbung vorkommt. Die gesetzlichen Vorgaben wollen es so, obwohl natürlich jedes Medikamt vor Markteinführung ausführlich getestet werden muss. Dennoch lassen sich Risiken oder Unverträglichkeiten nie ganz ausschließen. Und so enthält die erwähnte Packungsbeilage eine Auflistung von möglichen Nebenwirkungen, dazu noch detaillierte Angaben, wie das Medikament zu dosieren und richtig anzuwenden ist.
Für päpstliche Erlässe gibt es keine solchen Vorschriften. Man darf aber davon ausgehen, dass man sich auch vor Veröffentlichung Gedanken über Risiken und Nebenwirkungen macht – im Vatikan, aber auch außerhalb. So haben bereits in der Entstehungszeit des am 7. Juli veröffentlichten Dokuments „Summorum Pontificum – über den Gebrauch der Römischen Liturgie aus der Zeit vor der Reform von 1970“ (siehe dazu auch die Seiten 5, 22, 28 und 29) Bischöfe, Kardinäle und Bischofskonferenzen massiv davor gewarnt, das „Medikament“ generelle Wiederzulassung der Tridentinischen Liturgie einzusetzen. Im Vatikan hat man anders entschieden. Immerhin haben die Proteste offensichtlich zu einer Art „Packungsbeilage“ geführt, einem erläuternden Schreiben des Papstes an die Bischöfe der Weltkirche. Allerdings werden darin Risiken und Nebenwirkungen von vorneherein weitestgehend ausgeschlossen. Auch Empfehlungen für die Anwendung fehlen. Das ist umso schmerzlicher, als den bislang dafür Zuständigen, den Ortsbischöfen, die Entscheidung darüber, ob und in welchen begründeten Ausnahmefällen sie das „Medikament“ überhaupt einsetzen wollen, entzogen wurde. Die Verantwortung dafür, dass es keinen Schaden anrichtet, hat man ihnen gelassen.
Letztlich ist es ein Therapieversuch, der in dieser Form nicht notwendig gewesen wäre. Viele werden ihn – allen anderslautenden Beteuerungen zum Trotz – als Rückschritt hinter das Zweite Vatikanische Konzil empfinden und ihn deshalb bedauern – oder bejubeln. Das entscheidende Kriterium wird sein, ob dieser Schritt die Einheit fördert oder ihr vielmehr schadet. Letzteres ist leider ganz und gar nicht auszuschließen.
Für päpstliche Erlässe gibt es keine solchen Vorschriften. Man darf aber davon ausgehen, dass man sich auch vor Veröffentlichung Gedanken über Risiken und Nebenwirkungen macht – im Vatikan, aber auch außerhalb. So haben bereits in der Entstehungszeit des am 7. Juli veröffentlichten Dokuments „Summorum Pontificum – über den Gebrauch der Römischen Liturgie aus der Zeit vor der Reform von 1970“ (siehe dazu auch die Seiten 5, 22, 28 und 29) Bischöfe, Kardinäle und Bischofskonferenzen massiv davor gewarnt, das „Medikament“ generelle Wiederzulassung der Tridentinischen Liturgie einzusetzen. Im Vatikan hat man anders entschieden. Immerhin haben die Proteste offensichtlich zu einer Art „Packungsbeilage“ geführt, einem erläuternden Schreiben des Papstes an die Bischöfe der Weltkirche. Allerdings werden darin Risiken und Nebenwirkungen von vorneherein weitestgehend ausgeschlossen. Auch Empfehlungen für die Anwendung fehlen. Das ist umso schmerzlicher, als den bislang dafür Zuständigen, den Ortsbischöfen, die Entscheidung darüber, ob und in welchen begründeten Ausnahmefällen sie das „Medikament“ überhaupt einsetzen wollen, entzogen wurde. Die Verantwortung dafür, dass es keinen Schaden anrichtet, hat man ihnen gelassen.
Letztlich ist es ein Therapieversuch, der in dieser Form nicht notwendig gewesen wäre. Viele werden ihn – allen anderslautenden Beteuerungen zum Trotz – als Rückschritt hinter das Zweite Vatikanische Konzil empfinden und ihn deshalb bedauern – oder bejubeln. Das entscheidende Kriterium wird sein, ob dieser Schritt die Einheit fördert oder ihr vielmehr schadet. Letzteres ist leider ganz und gar nicht auszuschließen.