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Zeichen der Gegenwart Gottes
„Die Diskussion wird also weitergehen.“ So lautete jüngst der Schlusssatz eines Agenturbeitrags, der die Bandbreite des Umgangs mit der jetzt Orientierungshilfe genannten Handreichung zum Kommunionempfang evangelischer Ehepartner in den deutschen Diözesen aufzeigte.
In der Diskussion ist die Bandbreite ebenfalls groß; auch Bischof Franz hat auf seine Einladung zum Kommunionempfang bei den Gottesdiensten für die Ehejubilare nicht nur positive Reaktionen bekommen. Das lag allerdings vielfach daran, dass seine Aussagen nur sehr verkürzt und schlagzeilenartig wiedergegeben worden waren.
Wer genau hingehört hat – und das lohnt sich bei ihm immer – hat gemerkt, dass er keineswegs leichtfertig gehandelt hat. Das wird dadurch unterstrichen, dass er sich erst dann grundsätzlich zu dem Thema äußern will, wenn er mit seinen diözesanen Räten darüber gesprochen hat. Zudem will sich die Bischofskonferenz im Herbst ebenfalls noch einmal der Thematik widmen. In der Diskussion wird immer wieder das rechte Eucharistieverständnis auf seiten des nicht-katholischen Ehepartners als zentrale Voraussetzung für das Hinzutreten zum Tisch des Herrn genannt. Bei Katholiken wird das schlichtweg vorausgesetzt. Was käme wohl zutage, wenn man nachfragte? Dieses Verständnis wird nicht automatisch mit der Taufe vermittelt, und der Erstkommunionunterricht ist meist schon lange her. Wäre die aktuelle Diskussion nicht ein guter Anlass, auch bei den eigenen Leuten einiges in Sachen Eucharistieverständnis aufzufrischen oder zurechtzurücken? Nach katholischer Lehre ist die Eucharistie ein Sakrament. Sakramente sind Zeichenhandlungen, die nicht nur den unsichtbaren Gott repräsentieren, sondern sein Handeln zum Heil der Menschen gegenwärtig setzen, ja daran teilhaben lassen. Die Kirche ist Mittlerin und Verwalterin dieser Sakramente. Das erfordert einen sorgsamen und überlegten Umgang damit. Sakramente sollen aber keine Werkzeuge sein, Menschen zu reglementieren und zu sanktionieren, sondern Mittel, sie Gottes Gegenwart auch leiblich erfahren zu lassen. WOLFGANG BULLIN
In der Diskussion ist die Bandbreite ebenfalls groß; auch Bischof Franz hat auf seine Einladung zum Kommunionempfang bei den Gottesdiensten für die Ehejubilare nicht nur positive Reaktionen bekommen. Das lag allerdings vielfach daran, dass seine Aussagen nur sehr verkürzt und schlagzeilenartig wiedergegeben worden waren.
Wer genau hingehört hat – und das lohnt sich bei ihm immer – hat gemerkt, dass er keineswegs leichtfertig gehandelt hat. Das wird dadurch unterstrichen, dass er sich erst dann grundsätzlich zu dem Thema äußern will, wenn er mit seinen diözesanen Räten darüber gesprochen hat. Zudem will sich die Bischofskonferenz im Herbst ebenfalls noch einmal der Thematik widmen. In der Diskussion wird immer wieder das rechte Eucharistieverständnis auf seiten des nicht-katholischen Ehepartners als zentrale Voraussetzung für das Hinzutreten zum Tisch des Herrn genannt. Bei Katholiken wird das schlichtweg vorausgesetzt. Was käme wohl zutage, wenn man nachfragte? Dieses Verständnis wird nicht automatisch mit der Taufe vermittelt, und der Erstkommunionunterricht ist meist schon lange her. Wäre die aktuelle Diskussion nicht ein guter Anlass, auch bei den eigenen Leuten einiges in Sachen Eucharistieverständnis aufzufrischen oder zurechtzurücken? Nach katholischer Lehre ist die Eucharistie ein Sakrament. Sakramente sind Zeichenhandlungen, die nicht nur den unsichtbaren Gott repräsentieren, sondern sein Handeln zum Heil der Menschen gegenwärtig setzen, ja daran teilhaben lassen. Die Kirche ist Mittlerin und Verwalterin dieser Sakramente. Das erfordert einen sorgsamen und überlegten Umgang damit. Sakramente sollen aber keine Werkzeuge sein, Menschen zu reglementieren und zu sanktionieren, sondern Mittel, sie Gottes Gegenwart auch leiblich erfahren zu lassen. WOLFGANG BULLIN