Davon betroffen sind Diözesanpastoralrat, Priesterrat, Dienstkonferenz der Pfarrer und der Erzbischöfliche Rat. Damit brachte der Generalvikar seinen Unmut darüber zum Ausdruck, dass seit fünf Monaten keinerlei Reaktionen aus dem Vatikan erfolgt seien. Heße hatte wegen möglicher Verfehlungen aus seiner Zeit als Personalchef im Erzbistum Köln Mitte März seinen Rücktritt angeboten; der Papst gewährte ihm daraufhin eine nicht befristete Auszeit. Er „möchte ein Signal nach innen und nach außen senden, dass es so nicht weitergehen kann“, heißt es in dem Brief des Hamburger Generalvikars wörtlich. Es sei „für so lange Zeit unmöglich, ein Bistum entsprechend zu führen und gerade in diesen herausfordernden Zeiten weiterzuentwickeln.“
Da der Brief auch an den Apostolischen Nuntius gegangen ist, dürfte der Protest auch im Vatikan wahrgenommen werden. Mag sein, dass man dort mit der Entscheidung warten wollte, bis die Visitation im Erzbistum Köln abgeschlossen ist. Der Bericht liegt inzwischen vor. So muss nun zeitnah entschieden werden, damit das Erzbistum eine Zukunftsperspektive hat. Unfehlbar muss die Entscheidung ja nicht sein. Es ist ohnehin schwer verständlich, dass man im Vatikan angesichts der freimütigen Diskussion hierzulande beim Synodalen Weg den Stellenwert des Weiheamtes bedroht sieht, es andererseits aber durch solches Handeln selber abwertet. Was sagt es denn über den Stellenwert des Bischofs aus, wenn es aus vatikanischer Sicht offenbar auch ohne geht? Eine Frage, die sich angesichts oftmals langer Verfahrensdauer bei ganz normalen Bischofsernennungen schon häufig gestellt hat.
Wolfgang Bullin