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Was du nicht willst ...

Das Trauerspiel um die Lockerung des Rauchverbotes, kommentiert von Gerhard Heinrichs.
Man kann und will dieses Wehgeschrei bald nicht mehr hören, das viele anstimmen, wenn sie sich in der freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit verletzt fühlen, weil Politiker sich an ihren Eid erinnern, Schaden vom Volk abzuwehren, und entsprechende Gesetze beschließen. Gewiss können solche Gesetze dann auch Freiheiten einschränken und sie dürfen es auch, nämlich dann, wenn Bürger in ihrem Freiheitsanspruch anderen Bürgern Schaden zufügen. Das müssen dann nicht gleich kriminelle, also strafbewehrte Handlungen sein. Auch nichtkriminelles Verhalten kann Mitmenschen massiv gefährden oder gar schädigen. Man denke nur an die Raser und Drängler auf unseren Straßen und an die bislang vergeblichen Versuche einsichtiger Politiker, Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen durchzusetzen. Oder an Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten und die endlosen Diskussionen um deren Sperrung.  Auch das Rauchen gehört dazu. Und dennoch erleben wir gerade, dass sich in Bayern ein Rauchverbot, für das es sogar vom Bundesverfassungsgericht Lob gegebenhatte nach Druck durch die Gastwirtelobby und die so um Freiheit bemühte FDP in Rauch auflöst. Und ausgerechnet der bayerische Gesundheitsminister, gestützt von einem ehemaligen Bundesgesundheitsminister, stellt in der Öffentlichkeit ein aus der Mottenkiste geholtes bayerisches Prinzip vom „Leben und leben lassen“ über die Freiheitsdefinition des Grundgesetztes und der bayerischen Verfassung, wonach Freiheit dort aufhört, wo andere geschädigt werden. Interpretiert man das so unbeholfen und unsinnig korrigierte Rauchverbot richtig, dann ist Rauchen für Passivraucher sowieso in „getränkegeprägten“ Gaststätten unbedenklich und erst gefährlich, wenn sich der Passiv­raucher länger als 21 Tage im Festzelt aufhält. Solch abenteuerliche und fadenscheinige Argumentation macht klar, worum es einzig und allein geht: um Wäh­lerstimmen. Ob die Rechnung aufgeht? Dabei gäbe es eine so einfache Handlungsmaxime: Was du nicht willst, dass man dir tu’, das füg’ auch keinem andern zu.“