Der Benediktiner ist seit 1989 geprüfter Steuerberater, das Thema (Ver-)Erben begleitet ihn seit mehr als 40 Jahren durch sein Berufsleben. Die durch ihn initiierte „Stiftung der Partnerhilfe in kleinen Schritten“ ging mit einem Vermögen von 200.000 Euro an den Start – von der Abtei Münsterschwarzach gestellt und unter Aufsicht der Regierung von Unterfranken.
Inzwischen haben mehr als 150 Zustifter, deren Geld zu Lebzeiten eingeht, für ein Stiftungsvermögen in zweistelliger Millionenhöhe gesorgt. Die Zinserträge liegen jährlich bei etwa einer halben Million Euro. Damit werden langfristige Hilfen finanziert, zum Beispiel für die Arbeit mit Ministranten auf den Philippinen, für den laufenden Betrieb des KrankenhausesSt. Benedict in Ndanda (Tansania) oder für Projekte der Abtei Mvimwa, ebenfalls in Tansania.
5000 Euro müssen Zustifter mindestens in den Vermögensstock der Stiftung einzahlen. Die meisten geben deutlich mehr. Es handelt sich dabei um kinderlose Ehepaare, Alleinstehende oder solche, die den eigenen Verwandten wenig vererben wollen oder müssen. Ist eine Person an einer Zustiftung interessiert, schlägt Bruder Stephans Stunde. „Das Handeln muss vorbereitet sein“, berichtet er aus der Erfahrung von mehr als 40 Berufsjahren. Denn was so sachlich klingt, bedeutet für Einzelne die Auseinandersetzung mit dem eigenen Tod; für Hinterbliebene bedeutet es das Umsetzen der Wünsche einer nahestehenden, verstorbenen Person.
Stiftungen helfen beim Steuernsparen
Deshalb ist es wichtig, sich rechtzeitig beraten zu lassen – am besten beim Notar – und den Kontakt zur Institution herzustellen, die bedacht werden soll. Bruder Stephans Aufgabe ist dann das Kennenlernen, Anhören, Beraten der Interessierten. Er spricht mit ihnen über Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen, Generalvollmachten oder die eigene Beerdigung.
Oft genug geht es in den Gesprächen auch ums Sparen von Steuern. Wer will, dass der Staat möglichst wenig vom eigenen Vermögen abgreift, kann sich zu Lebzeiten auf ordentliche Steuer-Freibeträge für Schenkungen verlassen. Steuerlich entlastet werden im Erbfall auch die Personen, die mit Verstorbenen eng verwandt sind. Eine gemeinnützige Stiftung muss keine Erbschaftsteuer zahlen, Spender können Zuwendungen bis zu den gesetzlichen Höchstgrenzen steuerlich absetzen. Das kommt der Stiftung der Abtei Münsterschwarzach zugute, ist aber kein Selbstzweck. „Ein Staat benötigt schließlich Einnahmen, um sein Dasein zu finanzieren“, sagt Bruder Stephan.
Was von Menschen und Vermögen bleibt
Er ist überzeugt: „Man kann vieles planen, aber eines nicht: Wie, wo und wann Sie sterben.“ Ist dieser Zeitpunkt gekommen, sei Eile geboten. „Innerhalb von sechs Wochen nach dem Tod müssen die Finanzen geregelt sein und die Beteiligten müssen entscheiden, ob sie ein Erbe oder ein Vermächtnis annehmen wollen.“ Dabei ist ein Vermächtnis lediglich der Anspruch auf einen bestimmten Geldbetrag oder Gegenstand, der zum Beispiel in einem Testament versprochen wird.
Ein Erbe hingegen tritt komplett in die rechtliche Stellung eines Verstorbenen ein – mit allen Rechten, Pflichten und gegebenenfalls Schulden. „Wir haben schon Erbfälle ausgeschlagen, weil Pflegekosten ganze Vermögen weggeschmolzen hatten“, erläutert Veith. Manchmal ist er der Erste, der nach dem Tod einer Person deren Wohnung wieder betritt. Dann schaltet er den Kühlschrank ab und entsorgt den Müll, bevor er die Unterlagen sucht, die den Nachlass regeln. In solchen Momenten erhält die Aussage, was von einem Menschen letztlich bleibt, eine ganz andere Bedeutung.
Sebastian Haas
Wenn ich etwas geben will
Informationen zum Engagement der Missionsbenediktiner, zu Stiftung und Spendenmöglichkeiten gibt es online auf www.abtei-muensterschwarzach.de/weltweit.Mit Spenden unterstützt werden kann natürlich auch die Arbeit der Abtei Münsterschwarzach in der Seelsorge oder in der Geflüchtetenarbeit vor Ort.