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Typisch katholisch, oder?
Immer wieder höre und lese ich – derzeit besonders häufig – dass sich jemand für etwas, das er oder andere getan oder versäumt haben, entschuldigt. Und ich frage mich dann: Kann man das eigentlich – sich entschuldigen? Geht entschuldigen überhaupt ohne Zutun der „Gegenseite“? Wäre es deswegen nicht besser statt „Ich entschuldige mich“ zu sagen: „Ich bitte um Entschuldigung“? Insbesondere als Katholik sollte man da sorgfältig in der Wortwahl sein – auch, um nicht noch Wasser auf die Mühlen derer zu gießen, die das leider innerkirchlich lange Zeit übliche Verhalten in Sachen Missbrauch gerne als typisch katholischen Umgang mit Schuld darstellen – nach dem Motto: Die brauchen das ja nur zu beichten, dann sind sie wieder fein raus. Gerade ein solcher Umgang mit Schuld ist aber eben nicht katholisch. Es ist richtig, dass Buße, insbesondere das Bußsakrament Vergebung und Neuanfang ermöglicht, aber nicht zum Nulltarif. Gefordert sind nämlich zuerst einmal die Erkenntnis und dann das Bekenntnis des eigenen Versagens, der Schuld, die man auf sich geladen, und des Schadens, den man angerichtet hat; das Bekenntnis sich selbst und anderen gegenüber. Ebenso gefordert sind die aufrichtige Reue und der Wille wie auch Bemühen um Besserung, um Veränderung. Hierher gehört beispielsweise, alles zu tun, um Wiederholungen zu vermeiden und – soweit überhaupt möglich – Wiedergutmachung zu leisten. Und auch die Buße gehört dazu, die nicht mit ein paar schnell heruntergeleierten Gebeten abgehandelt ist. Ganz so einfach, wie gerne kolportiert, macht die katholische Kirche es dem, der Schuld auf sich geladen hat, also nicht. Zumal sie von ihm erwartet, dass er von sich aus zu seiner Schuld steht, also aus freien Stücken, und nicht erst dann, wenn der Druck von außen keine andere Möglichkeit mehr lässt. Deshalb ist auch Besinnung der erste Schritt, den der Bußfertige zu tun hat; nur dann werden das Bekenntnis ehrlich, die Reue wahrhaft und der Wille zur Besserung glaubhaft sein. Sich selbst entschuldigen im Sinne von „freisprechen von Schuld“ jedenfalls kann keiner.