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Tim wird zehn Jahre alt ...
Tim wird zehn – so war ein Artikel überschrieben, den die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) am 28. Juni verbreitet hat. Der zehnte Geburtstag eines Jungen ist normalerweise kein Anlass für eine Agenturmeldung, in diesem Fall aber schon, denn Tim hat am 6. Juli 1997 seine Abtreibung überlebt. Als die Mutter nach sechs Monaten Schwangerschaft die Diagnose Trisomie 21 – auch als Down-Syndrom bekannt – bekam, entschloss sie sich zur Abtreibung. So wurde in einer Oldenburger Klinik die Geburt eingeleitet und das Frühchen – 690 Gramm leicht und 32 Zentimeter groß – unversorgt zur Seite gelegt. Erst nach zehn Stunden begannen die Ärzte, sich um das Kind zu kümmern. Tim überlebte schwerst behindert und lebt heute bei Pflegeeltern.
Auch zehn Jahre danach könnte sich ein „Fall Tim“ so oder ähnlich jederzeit wieder ereignen. Denn nach wie vor ist geltendes Recht, dass Schwangerschaftsabbrüche auch nach der 23. Woche bis zur Geburt ohne Einhaltung von Fristen und ohne Beratung möglich sind, wenn das Leben der Mutter bedroht ist oder ihre körperliche oder seelische Gesundheit durch eine erwartete Behinderung des Kindes schwerwiegend beeinträchtigt wird. 171 solcher Spätabtreibungen gab es offiziellen Zahlen zufolge 2006, die Dunkelziffer soll weitaus höher liegen. Alle bisherigen Versuche, die Gesetzeslage zu ändern, darunter auch eine Unterschriftenaktion mehrerer Bistumszeitungen zu Beginn des Jahres 2005, hatten keinen Erfolg.
Das ist eigentlich auch gar nicht verwunderlich in einem Land, in dem Menschen auf Minderung des Reisepreises klagen, weil Behinderte im Urlaubshotel gewohnt haben. Auch die Eltern von Tim hatten die Klinikärzte wegen der „erfolglosen“ Abtreibung auf Schadenersatz verklagt. Erfreulich deshalb, dass es auch andere Beispiele des Umgangs mit behinderten Menschen gibt, wie etwa die offensichtlich unkomplizierte Integration von Behindertenwohnungen in ein Neubaugebiet auf unserem „Bild der Woche“ (siehe Seite 3). So muss man wohl ausdrücklich loben, was eigentlich selbstverständlich sein sollte.
Auch zehn Jahre danach könnte sich ein „Fall Tim“ so oder ähnlich jederzeit wieder ereignen. Denn nach wie vor ist geltendes Recht, dass Schwangerschaftsabbrüche auch nach der 23. Woche bis zur Geburt ohne Einhaltung von Fristen und ohne Beratung möglich sind, wenn das Leben der Mutter bedroht ist oder ihre körperliche oder seelische Gesundheit durch eine erwartete Behinderung des Kindes schwerwiegend beeinträchtigt wird. 171 solcher Spätabtreibungen gab es offiziellen Zahlen zufolge 2006, die Dunkelziffer soll weitaus höher liegen. Alle bisherigen Versuche, die Gesetzeslage zu ändern, darunter auch eine Unterschriftenaktion mehrerer Bistumszeitungen zu Beginn des Jahres 2005, hatten keinen Erfolg.
Das ist eigentlich auch gar nicht verwunderlich in einem Land, in dem Menschen auf Minderung des Reisepreises klagen, weil Behinderte im Urlaubshotel gewohnt haben. Auch die Eltern von Tim hatten die Klinikärzte wegen der „erfolglosen“ Abtreibung auf Schadenersatz verklagt. Erfreulich deshalb, dass es auch andere Beispiele des Umgangs mit behinderten Menschen gibt, wie etwa die offensichtlich unkomplizierte Integration von Behindertenwohnungen in ein Neubaugebiet auf unserem „Bild der Woche“ (siehe Seite 3). So muss man wohl ausdrücklich loben, was eigentlich selbstverständlich sein sollte.