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      Klaus Köhler ist seit zwei Jahren ehrenamtlicher Richter am Bundesarbeitsgericht in Erfurt

      Sein Herz gehört den Arbeitnehmern

      Viele tausend Menschen sind in Deutschland als ehrenamtliche Richterinnen und Richter tätig. Manche engagieren sich beim Amts- oder Landesgericht, andere beim Sozial- oder Arbeitsgericht. Klaus Köhler, Diözesansekretär bei der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) in Würzburg, ist einer von ihnen. Fünf Jahre lang fungierte er als ehrenamtlicher Arbeitsrichter in Würzburg, seit zwei Jahren ist der 60-Jährige am Bundesarbeitsgericht in Erfurt aktiv.

      Wenn der Chef eines Betriebs etwas tut, was dem Arbeitnehmer ganz und gar nicht gefällt, hat letzterer das Recht, vor dem Arbeitsgericht zu klagen. Dazu muss er sich nicht einmal einen Anwalt nehmen. Zunächst wendet er sich an das Arbeitsgericht seines Regierungsbezirks. Kommt er hier nicht weiter, ist es oft möglich, vor dem Landesarbeitsgericht in Berufung zu gehen. Kommt es hier zu keiner Einigung, kann man den Weg der Revision beschreiten. Dies geschieht vor dem Bundesarbeitsgericht als dritter Instanz. Dieses Gericht wiederum ist in mehrere Senate aufgegliedert. Klaus Köhler gehört seit Februar 2018 dem 6. Senat als Laienrichter an. Drei Mal war Köhler bisher vor Ort in Erfurt ehrenamtlich aktiv. Zweimal ging es um jeweils drei Fälle, einmal um eine Massenklage mit rund 50 Fällen. Viele Fälle sind kompliziert – und zwar wesentlich komplizierter als das, was vor lokalen Arbeitsgerichten auseinanderklamüsert wird. „Der Unterschied ist etwa so groß wie der zwischen einem Gottesdienst in der Dorfkirche und einem Bischofsgottesdient im Dom“, schmunzelt Köhler. Weil die Fälle so komplex sind, muss sich der Arbeitsrechtsexperte immer richtig in die Materie hineinfuchsen: „Die Akten, die wir zugeschickt bekommen, sind meist um die 20 Zentimeter dick.“

      Das Arbeitsrecht kennt viele Facetten

      Das Arbeitsrecht ist breit gefächert. Da geht es um Regelungen, die Krankheit, Abmahnung, Kündigung, Urlaub, Überstunden oder die Befristung von Arbeitsverträgen betreffen. In den verschiedenen Senaten des Bundesarbeitsgerichts sitzen jeweils Experten zu bestimmten arbeitsrechtlichen Fragen. Der 6. Senat, dem Klaus Köhler angehört, befasst sich mit der Auslegung von Tarifverträgen und Dienstordnungen des öffentlichen Dienstes sowie mit Tarifverträgen und Arbeitsrechtsregelungen von Religionsgemeinschaften.

      Klaus Köhler ist daran gelegen, dass sich Arbeitgeber fair benehmen gegenüber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Am 6. Senat vertritt er deshalb ausdrücklich die Arbeitnehmerseite. Sehr erfreulich ging für ihn ein Streitfall aus, bei dem eine Kinderpflegerin klagte. Sie verdiente weniger als das, was die Entgelttabelle für den Sozial- und Erziehungsbereich vorsieht. Die Frau erhielt Recht – und erreichte es mit ihrem Schritt vors Bundesarbeitsgericht, dass sämtliche Kinderpflegerinnen des Verbunds, in dem sie tätig war, daraufhin besser eingruppiert wurden. Weil arbeitsrechtliche Probleme auch jede Menge finanzielle und soziale Aspekte beinhalten, sind Laienrichter so wichtig: Sie schöpfen aus ihrer Lebenserfahrung in ihrem konkreten Arbeitsfeld. „Man kann seine Sicht der Dinge gut einbringen, und was man sagt, wird auch sehr ernst genommen“, betont Köhler. Auch wird auf die Fragen der Ehrenamtlichen seitens der Richter eingegangen: „Selbst eine sehr komplexe Materie wird so erklärt, dass man sie versteht.“ Köhler selbst sieht seine Einsätze am Bundesarbeitsgericht als eine Art „Fortbildung“ an: Was er in Erfurt erfährt, kann er bei seinen Beratungen und den Schulungen, die er im Bistum organisiert, gut verwenden.

      Beratung derzeit nur telefonisch

      Bei der Beratung vor Ort wiederum geht es oft darum, Worte zu finden, die guttun. Köhler: „Die Menschen sollen gestärkt werden.“ Das allerdings ist während der Corona-Pandemie nur bedingt möglich. Denn um einen Ratsuchenden zu stärken, muss Köhler ihn sehen und seine Emotionen wahrnehmen. Aktuell kann der Diözesansekretär nur telefonisch beraten. Doch auch dieses Angebot wird im Moment stark nachgefragt. Denn die Pandemie, die alles durcheinanderwirbelt, betrifft nicht zuletzt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sehr stark. Köhler: „Das Telefon klingelt gerade täglich bis zu zehn Mal.“ Recht häufig rufen Pflegerinnen an, die mit dem aktuellen Stress nicht zurande kommen, schildert Köhler: „Sie sagen, dass sie kurz vor dem Zusammenbrechen sind.“ Das betrifft Mitarbeiterinnen von Pflegeheimen ebenso wie Pflegekräfte in Krankhäusern. Auch hier ist es in erster Linie wichtig, zuzuhören, so der KAB-Mann. Denn die Situation zu ändern, ist nicht einfach: „Ich ermuntere auf jeden Fall, den Frust an den Betriebs- oder Personalrat weiterzugeben.“ Wichtig wäre es außerdem, dass sich die Belegschaft in den verschiedenen Einrichtungen solidarisiert: „Denn schließlich sind gerade alle gnadenlos gefordert, und viele fühlen sich ausgebeutet.“

      Pflegekräfte müssen derzeit höllisch aufpassen, dass sie keinen Burnout erleiden. Dass dem so ist, liegt laut Köhler am jahre-, wenn nicht gar jahrzehntelangen Pflegenotstand: „Der fällt uns gerade voll auf die Füße.“ Dass die Regierung von Unterfranken eine befristete Allgemeinverfügung erließ, die Ausnahmen von der täglichen Höchstarbeitszeit, den Ruhepausen und Ruhezeiten sowie der Sonn- und Feiertagsruhe zulässt, sieht Köhler kritisch. Zwar ist auch für ihn nachvollziehbar, dass im Moment in der Pflegebranche alle Kräfte benötigt werden. Eine Verkürzung der Ruhezeit um bis zu zwei Stunden kann Pflegende jedoch noch schneller in den Burnout katapultieren.

      Corona-Krise bringt neue Probleme

      Die Corona-Krise hat sehr wahrscheinlich eine steigende Arbeitslosigkeit zur Folge, mutmaßt Klaus Köhler: „Allein deshalb wird es in nächster Zeit wohl zu höheren Beratungszahlen kommen.“ Schon jetzt erfährt er, dass Befristungen nicht mehr verlängert werden. Alle, denen in den nächsten Wochen eine Kündigung ins Haus flattert, sollten unbedingt rasch eine Kündigungsschutzklage erheben, rät Köhler. Denn wenn man das nicht binnen dreier Wochen tut, ist an der Kündigung, auch wenn sie nicht rechtens gewesen sein sollte, nicht mehr zu rütteln: „Wer hingegen Klage erhebt, sichert zunächst mal alle Ansprüche ab.“ Etwa Ansprüche auf eine Abfindung. Firmenchefs überlegen gerade, inwieweit sich ihr Unternehmen durch Kurzarbeit retten lässt. Auch dieses Thema beschert Klaus Köhler jede Menge Anfragen: „Und zwar aus ganz unterschiedlichen Branchen, Banken zum Beispiel sind ebenso betroffen wie der Handel.“ Für Betriebsräte ist die Thematik oft neu, viele hatten noch nie mit Kurzarbeit zu tun gehabt: „Sie wissen nicht, was sie nun beachten müssen, was sinnvoll ist und was nicht.“ Köhler erklärt, dass Kurzarbeit nur dann möglich ist, wenn dies im Arbeitsvertrag ausdrücklich drinsteht. Ist dies nicht der Fall, muss der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag ändern. Dem muss der Arbeitnehmer respektive der Betriebsrat zustimmen.

      Arbeit im Zwei-Wochen-Rhythmus

      Mit der Corona-Krise sind insgesamt große arbeitsrechtliche Probleme verbunden – auf die es teilweise noch gar keine eindeutigen Antworten gibt, da die Fragestellung völlig neu ist. Bei Klaus Köhler zum Beispiel rief eine Arbeitnehmerin an, die nur noch alle 14 Tage für jeweils zwei Wochen arbeiten kann. Ihr Chef will nicht, dass sich zu viele Menschen im Büro tummeln, um die Ansteckungsgefahr zu reduzieren. Das erscheint auch sinnvoll. Doch was bedeutet dies in Bezug auf den Verdienst? Auch beim Arbeitsgericht gibt es derzeit oft kein klares Ja oder Nein auf Fragen, erklärt Arbeitsgerichtsdirektor Ekkehard Hein. Wie verhält es sich zum Beispiel mit der Vergütung, wenn jemand krisenbedingt zu Hause bleiben muss? Und welche arbeitsrechtlichen Konflikte können entstehen, wenn sich eine Alleinerziehende, weil die Kita zu ist, nun selbst um ihr kleines Kind kümmern muss, eigentlich aber von ihrem Chef gebraucht würde? Auch das Arbeitsgericht rechnet mit deutlich steigenden Klagen. Darauf deuten Hochrechnungen der Klageeingänge während der ersten Aprilwoche hin. Inzwischen gibt es auch erste Kündigungsschutzklagen wegen Corona.    

      Pat Christ

      Kontakt: Klaus Köhler kann unter „klaus.koehler@bistum-wuerzburg.de” oder Telefon 0931/386-65329 erreicht werden.