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    Professor Hallermann sprach über die Zulassung zur Eucharistie

    Ringvorlesung ein Renner

    Professor Hallermann sprach über die Zulassung zur Eucharistie
    Würzburg. Die Ringvorlesung „Mehr als Brot und Wein“ der Katholischen Theologischen Fakultät der Universität Würzburg entpuppt sich weiterhin als Renner des Wintersemesters. Auch zur Halbzeit lässt der Besucherandrang nicht nach. Rund 250 Frauen und Männer jeden Alters hörten den Vortrag des Kirchenrechtlers Professor Heribert Hallermann.
    Er sprach zum Thema „Sakrament der Einheit – Zeichen der Trennung? Die Zulassung zum Eucharistieempfang aus kirchenrechtlicher Sicht“ und plädierte in problematischen Fällen für individuelle Lösungen. Sein grundsätzliches Fazit lautete: Nur klare kirchenrechtliche Fakten wie eine Exkommunikation oder eine bewusste schwere Sünde berechtigten den Spender, einem Menschen die Kommunion zu verweigern. Der Gesetzgeber setze in vielen Fällen auf die Gewissensentscheidung der Gläubigen.
     
    Keine allgemeine Einladung für nichtkatholische Christen
    Bei nichtkatholischen Christen verneinte er eine allgemeine Einladung zur Eucharistie. Weil aber nichtkatholische Christen „ekklesial unterschiedliche Grade der Zugehörigkeit zur katholischen Kirche verwirklichen“, würden für sie auch unterschiedliche Regeln gelten. Beispielsweise sei orientalischen Christen das Sakrament der Eucharistie erlaubt, wenn sie von sich aus darum bäten. Bei evangelischen Christen ist nach den Worten Hallermanns die Teilnahme an der Eucharistie unter anderem dann möglich, wenn eine schwer wiegende Notwendigkeit – beispielsweise eine Verfolgungssituation – besteht.
    Auch bei konfessionsverschiedenen Ehen gebe es kein generelles Recht, an der Eucharistie teilzunehmen. Weil aber durch das sakramentale Band der Ehe eine besondere Gemeinschaft bestehe, solle der nichtkatholische Partner die Kommunion empfangen dürfen. Voraussetzungen seien unter anderem, dass er ein „schwer wiegendes geistliches Bedürfnis“ habe sowie die mit der Eucharistie zusammenhängenden Glaubenswahrheiten anerkenne.
     
    Ein aufrichtiges Gespräch mit einem Priester
    Bei geschiedenen und wiederverheirateten Katholiken sind laut Hallermann zwei wichtige Rechtsgüter gegeneinander abzuwägen: der Schutz der Ehe als ein unauflösliches Band und das Seelenheil der Gläubigen. Der Professor nannte hier das aufrichtige Gespräch mit einem erfahrenen Priester als eine Möglichkeit, um im Einzelfall zu einer verantworteten Gewissensentscheidung zu kommen. Wichtig sei auch, dass die persönliche Intimsphäre der Betroffenen geschützt werde.
    In Sachen Kirchenaustritt kritisierte Hallermann die von vielen kirchlichen Verwaltungen benutzte pauschale Behauptung, der Austritt schließe in jedem Fall von der Eucharistie aus. Nur wenn sich im Kirchenaustritt die schwer wiegenden Straftaten der Apostasie (Glaubensabfall), der Häresie oder des Schismas manifestierten, trete aufgrund dieser Straftaten die Exkommunikation und damit der Ausschluss ein. Dies gelte es aber im Einzelfall zu beweisen.
     
    Eine würdige Feier der Eucharistie ist nötig
    Hallermann forderte die Seelsorgerinnen und Seelsorger im Bistum abschließend auf, durch Katechese, Predigt und Erwachsenenbildung sowie durch die würdige Feier der Eucharistie zur Gewissensbildung der Gläubigen beizutragen. Er beendete seine Vorlesung mit einem aktuellen Zitat Kardinal Walter Kaspers: „Für uns kann es keine allgemeine offene Einladung zur Kommunion geben, auch nicht für Katholiken. Die Grundvoraussetzung der Zulassung zur Eucharistie ist die Frage, ob man am Ende des eucharistischen Hochgebets und beim Kommunionempfang ehrlichen Herzens mit der ganzen versammelten Gemeinde Amen sagen kann zu dem, was in der Eucharistiefeier nach katholischem Glauben geschieht, und ob man dieses Amen mit dem Leben bezeugt.“