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    Kommentar von Jerzy Staus

    Kulturelle Aneignung

    Einige Fernsehsendungen versuchen, der trotz Smartphone noch lesefähigen Zuschauerschaft Bücher näherzubringen. Eine davon ist „ErLesen“ mit Heinz Sichrovsky. Kürzlich ging es um das Thema „Kulturelle Aneignung“. Andreas Salcher stellte sein Buch „Die große Erschöpfung und die Quellen der Kraft“ vor.

    In der Diskussion äußerte er die Befürchtung, er werde sicher Prügel dafür beziehen, dass er darin die Freundschaft von Winnetou und Old Shatterhand als vorbildlich darstellte, da die fiktive Figur Winnetou ein Indianer ist – heute im Deutschen mit dem englischen Begriff „Native American“ („Ureinwohner“) bezeichnet. Als Deutscher einen amerikanischen Ureinwohner nachzubilden, sei heutzutage nicht mehr statthaft. Er lasse sich aber nicht einschränken, denn die Grenzen des Sagbaren lege das Strafgesetzbuch fest und nicht gesellschaftliche Debatten.

    Sichrovsky fragte anschließend Beate Maly, eine erfolgreiche Verfasserin von Unterhaltungsromanen (Pseudonyme Laura Baldini und Lina Jansen), ob sich „kulturelle Aneignung“ auch darauf beziehe, dass Autorinnen in ihren Büchern nicht aus einer männlichen Perspektive schreiben dürften. Das bestätigte Maly. Sie würde sich nie „anmaßen“, aus der Perspektive eines Mannes zu schreiben.

    Wie schade. Und was für ein Glück haben wir doch, dass Autorinnen wie Agatha Christie und Martha Grimes von solchen Schreibverboten noch nichts ahnten. Sonst gäbe es heute weder den Meisterdetektiv Hercule Poirot noch den korrekten Inspector Richard Jury und seinen Freund Melrose Plant.

    Das Verbot „kultureller Aneignung“ bedeutet schlicht „kulturelle Verarmung“: spalten statt versöhnen. Man sollte sich endlich wieder ins Bewusstsein rufen, dass Männer und Frauen, Schwarze, Rote, Gelbe und Weiße hauptsächlich eines sind: Menschen. Warum sollte man sie künstlich voneinander trennen? Alle können doch viel voneinander lernen, oder? Ich glaube, wir waren schon einmal weiter.    

    Jerzy Staus