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    Breites Themenspektrum bei der Herbstvollversammlung der Bischöfe

    Europa, Muslime, Liturgie

    Breites Themenspektrum bei der Herbstvollversammlung der Bischöfe
    Fulda. Der Umbau des Sozialstaats, die Muslime in Deutschland, das so genannte Kopftuchurteil des Bundesverfassungsgerichts, Europa, Fragen des Lebensschutzes, die Umnutzung von Kirchenbauten, die Liturgie – eine Fülle von Themen stand auf der Tagesordnung der Herbstvollversammlung der deutschen Bischöfe.
     
    Zur Eröffnung des Herbsttreffens warnte der Konferenz-Vorsitzende, Kardinal Karl Lehmann, angesichts der geplanten Reform der Sozialsysteme vor einem Generationenkonflikt. Notwendig seien eine „neue ethische Verantwortung der Generationen untereinander“ sowie eine „energische Wende“ in der Familienpolitik. Er halte einen „gewissen Umbau“ der Sozialsysteme für notwendig, sagte Lehmann, wies aber zugleich in jüngster Zeit erhobene Vorwürfe als haltlos zurück, die Bischofskonferenz habe sich auf die Seite der Arbeitgeber geschlagen. Eindringlich riefen die Bischöfe private und öffentliche Arbeitgeber sowie kirchliche Einrichtungen auf, mehr Ausbildungsplätze zu schaffen. Wie in Fulda verlautete, wollen die Bischöfe zum Thema Sozialstaat demnächst ein Papier vorlegen.
     
    Studientag Europa
    Beim Studientag zum Thema Europa ging es um den im Juni vorgelegten Entwurf für eine Verfassung der EU und um Fragen des europäischen Integrationsprozesses. Erneut bekräftigten die Bischöfe ihre Forderung nach Verankerung eines Gottesbezugs in der Präambel der EU-Verfassung als Benennung einer Grenze und zugleich einer Quelle politischen Handelns. Nachdrücklich wandten sich die Bischöfe gegen Bestrebungen im Europaparlament, künftig von einer Bestrafung aktiver Sterbehilfe abzusehen. Sie appellierten an die deutschen Europa-Abgeordneten, jeder Realisierung und Förderung der Straffreiheit aktiver Sterbehilfe entschieden entgegenzutreten. Zudem bekräftigten sie ihre Forderung, in der EU von einer finanziellen Förderung so genannter verbrauchender Embryonenforschung abzusehen.
    Verabschiedet wurde eine 277 Seiten umfassende Schrift über „Christen und Muslime in Deutschland“. Darin pochen die Bischöfe auf Religionsfreiheit für die in Deutschland lebenden Muslime. In das Herbsttreffen der Bischofskonferenz hinein erging das Kopftuchurteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach einer muslimischen Lehrerin nicht ohne konkretes Gesetz verboten werden darf, im Unterricht ein Kopftuch zu tragen. Die Karlsruher Richter hätten festgestellt, dass Eingriffe in die individuelle Religionsfreiheit einer eigenen gesetzlichen Grundlage bedürften, gab Kardinal Lehman wenige Stunden später eine erste Stellungnahme ab. Dies bedeute eine Stärkung des Rechts auf Ausübung der religiösen Freiheit. Nach Abschluss der Versammlung ergänzte er, das Kopftuchurteil mache eine breite und offene Diskussion im politischen und gesellschaftlichen Raum erforderlich. Die Kirche werde sich intensiv an ihr beteiligen. Es gehe nicht allein um das sensible Verhältnis zwischen Staat und Religion. Vielmehr müssten auch die Rahmenbedingungen für eine gelingende Integration der Muslime in Deutschland reflektiert werden.
     
    Umnutzung von Kirchen
    Unter Dach und Fach gebracht wurde auch ein gemeinsames Hirtenwort zur Liturgie. Diese „Impulse für eine lebendige Feier der Liturgie“ sollen am Christkönigssonntag (23. November) in den Kirchengemeinden verlesen werden. Äußerer Anlass dafür ist der 40. Jahrestag der Veröffentlichung der Liturgiekonstitution „Sacrosanctum Concilium“ des Zweiten Vatikanischen Konzils, mit der eine allgemeine Erneuerung der Liturgie in die Wege geleitet wurde.
    Auch mit der Frage einer Umnutzung von nicht mehr benötigten Kirchenbauten beschäftigten sich die Bischöfe. Hier will die Bischofskonferenz den Bistümern demnächst eine „Orientierungshilfe“ an die Hand geben. Auch wollen die Bischöfe einen „Ritus zur Profanierung“ einer Kirche vorlegen, mit dem die Gemeinde von ihrer Kirche Abschied nehmen könne. Die Frage einer Umnutzung von Kirchen stellt sich angesichts der abnehmenden Zahl der Katholiken in der Bundesrepublik und der starken Sparzwänge, unter denen viele Bistümer stehen.
     
    Neue Aufgaben für bayerische Bischöfe
    Fulda/München. Die Herbstvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz hat bayerischen Bischöfen neue Aufgaben übertragen. Der Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller (55) wurde als Nachfolger von BischofPaul-Werner Scheele zum Vorsitzenden der Ökumene-Kommission gewählt. Zudem ist Müller künftig stellvertretender Vorsitzender in der Glaubenskommission und Mitglied der Kommission Weltkirche. Zum zweiten Vorsitzenden der Publizistik-Kommission wurde der Augsburger Weihbischof Josef Grünwald (67) gewählt. Der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick (54) wird Mitglied der Unterkommission Osteuropa und übernimmt den Vorsitz im Aktionsausschuss für das Hilfswerk Renovabis.