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Die Liste der Probleme und ungelösten Fragen in der EU ist lang
Die Europäische Union in Geburtswehen
Mitte Dezember vergangenen Jahres sollte die EU ihre neue Verfassung verabschieden. Die Regierungschefs der 15 Mitgliedsstaaten und der zehn Länder, die am 1. Mai 2004 in die EU aufgenommen werden, rangen in Brüssel um einen Konsens – und scheiterten. Die Schuldigen waren schnell gefunden: Spanien und Polen beharrten im Ministerrat auf eine Stimmenverteilung, die von den meisten Ländern als ungerecht empfunden wurde.
Klagen und Hoffen
Danach sollten große Länder wie Deutschland und Frankreich je 29 Stimmen erhalten, während Spanien und Polen, deren Einwohnerzahl zusammen nicht einmal die Anzahl der deutschen Bevölkerung erreicht, je 27 zugeteilt bekommen sollten. Freilich war dieser Stimmenproporz durch den Vertrag von Nizza im Jahre 2000 festgelegt worden. Eine Änderung hätte von allen Seiten Kompromissbereitschaft verlangt, die aber nicht vorhanden war. Der damalige EU-Präsident Berlusconi, der die Verhandlungen leitete, musste sich den Vorwurf gefallen lassen, mit seiner arroganten und „tölpelhaften“ Führung für das Scheitern mitverantwortlich zu sein. Das allgemeine Lamento war groß. Jetzt hoffen alle, dass unter dem neuen EU-Präsident Bertie Ahern aus Irland, der im ersten Halbjahr 2004 die Geschäftsführung übernommen hat, doch noch eine Verfassung verabschiedet werden kann, bevor zum 1. Mai zehn weitere Länder die Mitgliedschaft in der EU erhalten.
Neue Probleme
Doch in der Zwischenzeit häufen sich eher die Probleme und Negativschlagzeilen: Schon vor der Abstimmung über die Verfassung gab es Streit um die Embryonenforschung. Das europäische Parlament in Straßburg stimmte nach kontroversen Verhandlungen am 19. November 2003 mehrheitlich für eine schrankenlose Freigabe dieser ethisch problematischen Forschung. Zwei Wochen später, am 3. Dezember, hat der Rat der europäischen Forschungsminister glücklicherweise diesen Parlamentsbeschluss nicht bestätigt, konnte sich aber nicht zu einer einheitlichen Meinung durchringen. Die Gesetzgebung zu diesem Feld ist in den verschiedenen Ländern ganz unterschiedlich. In mehreren Ländern, auch in Deutschland, ist die Forschung mit embryonalen Stammzellen sehr eingeschränkt und nur unter strengen Auflagen möglich. Dies hinderte jedoch den EU-Forschungskommissar Philippe Busquin aus Belgien nicht daran, gleich nach der Tagung der Minister zu verkünden, er werde ab sofort eingehende Forschungsanträge entgegennehmen und in seinem Sinn bearbeiten. Konkret hieße dies, dass mit deutschen Geldern Forschungsprogramme unterstützt werden, die nach deutschem Recht verboten sind.
Wenn man den Vorschlag der deutschen Justizministerin Brigitte Zypries vom Oktober 2003, das bestehende Embryonenschutzgesetz zu ändern und künstlich erzeugten Embryonen nicht mehr den vollen Schutz der Menschenwürde zuzugestehen, vor diesen Hintergrund sieht, dann wird deutlich, dass es auch in der deutschen Regierung Bestrebungen gibt, die auf eine Aufweichung der ethischen Grenzen hinauslaufen. Brigitte Zypries sollte mit ihrer Rede wohl (im Auftrag des Bundeskanzlers?) die Toleranzgrenze in der deutschen Öffentlichkeit austesten und den Boden bereiten, auf dem auch deutsche Wissenschaftler in Zukunft sich an diesem lukrativen internationalen Wettbewerb der Embryonenforschung beteiligen können. Glücklicherweise war auch hier die Kritik an diesem Unterfangen von Seiten der Politik, den Kirchen und der Öffentlichkeit deutlich zu hören.
Streitpunkt Finanzen
Ein weiterer Streitpunkt sind, wie so oft, die Finanzen. Wie bekannt, haben Frankreich und Deutschland gegen den Stabilitätspakt verstoßen, weil sie in ihrem Haushalt wiederholt mehr als drei Prozent Defizit aufweisen. Die damit verbundenen Sanktionen – hohe Geldstrafen – wurden durch eine Abstimmung der EU-Finanzminister im November 2003 abgewendet. Anfang diesen Jahres hat nun das 20-köpfige Gremium der EU-Kommissare beschlossen, gegen diese Entscheidung der Finanzminister Klage beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg einzureichen. Es könne nicht angehen, dass gerade die größten und finanziell stärksten Länder gegen die Gesetzgebung der EU verstoßen. Das Echo auf diese Maßnahme ist in den einzelnen Mitgliedsländern unterschiedlich: Muss der Buchstabe des Stabilitätspaktes eingehalten werden, oder wäre eine weitere finanzielle Belastung dieser Länder für die Wirtschaft und die Stabilität der EU und des Euro kontraproduktiv? Die Entscheidung des Gerichtshofes bleibt abzuwarten.
Für weitere Schlagzeilen sorgten zuletzt die Diäten der EU-Abgeordneten, die je nach Land unterschiedliche Besoldung erhalten, obwohl sie doch die gleiche Arbeit verrichten. Die Zahlungen schwanken zwischen 10 975 Euro für italienische Abgeordnete und 805 Euro in Ungarn und sollten entsprechend einem Vorschlag der Kommission einheitlich 9 053 Euro monatlich betragen. Ende Januar wurde diese Gesetzesinitiative auf Drängen Deutschlands und einiger Nachbarländer gestoppt, weil man der Meinung war, man könne dem Steuerzahler eine Diätenerhöhung angesichts der leeren Staatskassen nicht vermitteln. So erhalten die EU-Abgeordneten weiterhin das gleiche Gehalt wie ihre Kollegen im deutschen Bundestag.
In Deutschland stieß auch die Forderung der EU-Kommission, den EU-Etat um 50 Milliarden Euro zu erhöhen, auf heftigen Widerspruch, da Deutschland der größte Geldgeber aller 25 Mitgliedsländer ist, während gerade Spanien und Polen zu den größten Nehmerländern gehören.
Perspektiven für die Zukunft
Aus diesen nur skizzenhaft angesprochenen Schwierigkeiten ergeben sich eine Reihe von Fragen und Forderungen, die möglichst bald einer Klärung beziehungsweise Lösung zugeführt werden sollten:
1. Die Kompetenzen zwischen der EU-Kommission in Brüssel, dem europäischen Parlament (das am 13. Juni 2004 neu gewählt wird) und den Regierungen der Mitgliedsstaaten müssen geklärt werden. Sonst entsteht, wie die Beispiele zeigen, eine Rechtsunsicherheit oder gar ein rechtsfreier Raum, den der Stärkste für sich zu nutzen sucht. Natürlich hat jedes Land eigene Interessen, die evtl. dem gemeinsamen Planen und Handeln entgegenstehen. Aber Europa kann nur gewinnen, wenn sich alle den gemeinsamen Zielen verpflichtet fühlen und sich dafür einsetzen. Insofern geht es nicht nur um Erweiterung, sondern um Vertiefung der EU.
2. Wie geht der Prozess nach dem Scheitern der Verhandlungen über die Verfassung weiter? Präsident Chirac aus Frankreich favorisiert ganz eindeutig die weitere Entwicklung der EU in einem „Kerneuropa“. Das heißt, starke Länder wie Deutschland, Frankreich und Großbritannien schließen sich zusammen, um den politischen und wirtschaftlichen Kurs der EU zu bestimmen. Dies würde zu einem gespaltenen Europa führen mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten. Natürlich ist es schwierig, mit 15 bzw. bald 25 Staaten ganz unterschiedlicher Prägung und ihren politischen Vertretern um einen Kompromiss zu ringen. Gerade die Osterweiterung bringt hier großes Konfliktpotenzial mit sich. Natürlich ist es da verlockend, sich in Koalitionen beziehungsweise Allianzen zusammenzuschließen, um den eigenen Vorstellungen mehr Gewicht zu verleihen. Aber Europa kann nur wachsen, wenn es um das Wohl aller geht, nicht um den persönlichen Einfluss eines Politikers oder um nationale Machtinteressen. Das heißt nicht, dass die einzelnen Länder ihr eigenes Profil oder gar ihre Identität aufgeben müssen. Aber Europa muss zur Herzensangelegenheit werden – zuerst bei den Politikern, bevor dieser europäische Geist auch auf die 450 Millionen Einwohner überspringen kann und sie sich als „Europäer“ fühlen, und nicht nur als Deutsche, Italiener, Polen und so weiter.
3. Grundlage dieser neuen Vision eines vereinten Europa ist die Verfassung. Dies wäre die wichtigste Aufgabe in den nächsten Monaten. Noch bevor die zehn neuen Mitgliedsstaaten am 1. Mai eingegliedert werden, sollte die neue Verfassung beschlossen sein. Das nächste Gipfeltreffen im März bietet die beste Chance dazu. Freilich erfordert dies große Anstrengungen und ein Ende der Blockadepolitik, vor allem bei Spaniern und Polen, aber auch ein wirkliches Verhandlungsgeschick beim neuen EU-Präsidenten aus Irland. In dieser Verfassung darf es nicht nur um pragmatische Fragen gehen, etwa um den Stimmenproporz im Ministerrat, sondern ganz zentral auch um einen Grundkonsens in Überzeugungen und Werten, die seit 2000 Jahren die europäische Kultur prägen. „Altes Europa“ wurde – wenn auch entgegen der Intention des Wortschöpfers – zum Wort des Jahres 2003 gewählt. Und das meint genau diese kulturellen und ethischen Werte des „christlichen Abendlandes“, deren Bedeutung leider auch bei vielen Politikern mehr und mehr zu verblassen droht. Landtagspräsident Alois Glück hat es vor kurzem auf den Punkt gebracht: „Das christliche Menschenbild ist Voraussetzung für eine humane Zukunft in Europa, ein Gottesbezug in einer europäischen Verfassung unverzichtbar.“
Klagen und Hoffen
Danach sollten große Länder wie Deutschland und Frankreich je 29 Stimmen erhalten, während Spanien und Polen, deren Einwohnerzahl zusammen nicht einmal die Anzahl der deutschen Bevölkerung erreicht, je 27 zugeteilt bekommen sollten. Freilich war dieser Stimmenproporz durch den Vertrag von Nizza im Jahre 2000 festgelegt worden. Eine Änderung hätte von allen Seiten Kompromissbereitschaft verlangt, die aber nicht vorhanden war. Der damalige EU-Präsident Berlusconi, der die Verhandlungen leitete, musste sich den Vorwurf gefallen lassen, mit seiner arroganten und „tölpelhaften“ Führung für das Scheitern mitverantwortlich zu sein. Das allgemeine Lamento war groß. Jetzt hoffen alle, dass unter dem neuen EU-Präsident Bertie Ahern aus Irland, der im ersten Halbjahr 2004 die Geschäftsführung übernommen hat, doch noch eine Verfassung verabschiedet werden kann, bevor zum 1. Mai zehn weitere Länder die Mitgliedschaft in der EU erhalten.
Neue Probleme
Doch in der Zwischenzeit häufen sich eher die Probleme und Negativschlagzeilen: Schon vor der Abstimmung über die Verfassung gab es Streit um die Embryonenforschung. Das europäische Parlament in Straßburg stimmte nach kontroversen Verhandlungen am 19. November 2003 mehrheitlich für eine schrankenlose Freigabe dieser ethisch problematischen Forschung. Zwei Wochen später, am 3. Dezember, hat der Rat der europäischen Forschungsminister glücklicherweise diesen Parlamentsbeschluss nicht bestätigt, konnte sich aber nicht zu einer einheitlichen Meinung durchringen. Die Gesetzgebung zu diesem Feld ist in den verschiedenen Ländern ganz unterschiedlich. In mehreren Ländern, auch in Deutschland, ist die Forschung mit embryonalen Stammzellen sehr eingeschränkt und nur unter strengen Auflagen möglich. Dies hinderte jedoch den EU-Forschungskommissar Philippe Busquin aus Belgien nicht daran, gleich nach der Tagung der Minister zu verkünden, er werde ab sofort eingehende Forschungsanträge entgegennehmen und in seinem Sinn bearbeiten. Konkret hieße dies, dass mit deutschen Geldern Forschungsprogramme unterstützt werden, die nach deutschem Recht verboten sind.
Wenn man den Vorschlag der deutschen Justizministerin Brigitte Zypries vom Oktober 2003, das bestehende Embryonenschutzgesetz zu ändern und künstlich erzeugten Embryonen nicht mehr den vollen Schutz der Menschenwürde zuzugestehen, vor diesen Hintergrund sieht, dann wird deutlich, dass es auch in der deutschen Regierung Bestrebungen gibt, die auf eine Aufweichung der ethischen Grenzen hinauslaufen. Brigitte Zypries sollte mit ihrer Rede wohl (im Auftrag des Bundeskanzlers?) die Toleranzgrenze in der deutschen Öffentlichkeit austesten und den Boden bereiten, auf dem auch deutsche Wissenschaftler in Zukunft sich an diesem lukrativen internationalen Wettbewerb der Embryonenforschung beteiligen können. Glücklicherweise war auch hier die Kritik an diesem Unterfangen von Seiten der Politik, den Kirchen und der Öffentlichkeit deutlich zu hören.
Streitpunkt Finanzen
Ein weiterer Streitpunkt sind, wie so oft, die Finanzen. Wie bekannt, haben Frankreich und Deutschland gegen den Stabilitätspakt verstoßen, weil sie in ihrem Haushalt wiederholt mehr als drei Prozent Defizit aufweisen. Die damit verbundenen Sanktionen – hohe Geldstrafen – wurden durch eine Abstimmung der EU-Finanzminister im November 2003 abgewendet. Anfang diesen Jahres hat nun das 20-köpfige Gremium der EU-Kommissare beschlossen, gegen diese Entscheidung der Finanzminister Klage beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg einzureichen. Es könne nicht angehen, dass gerade die größten und finanziell stärksten Länder gegen die Gesetzgebung der EU verstoßen. Das Echo auf diese Maßnahme ist in den einzelnen Mitgliedsländern unterschiedlich: Muss der Buchstabe des Stabilitätspaktes eingehalten werden, oder wäre eine weitere finanzielle Belastung dieser Länder für die Wirtschaft und die Stabilität der EU und des Euro kontraproduktiv? Die Entscheidung des Gerichtshofes bleibt abzuwarten.
Für weitere Schlagzeilen sorgten zuletzt die Diäten der EU-Abgeordneten, die je nach Land unterschiedliche Besoldung erhalten, obwohl sie doch die gleiche Arbeit verrichten. Die Zahlungen schwanken zwischen 10 975 Euro für italienische Abgeordnete und 805 Euro in Ungarn und sollten entsprechend einem Vorschlag der Kommission einheitlich 9 053 Euro monatlich betragen. Ende Januar wurde diese Gesetzesinitiative auf Drängen Deutschlands und einiger Nachbarländer gestoppt, weil man der Meinung war, man könne dem Steuerzahler eine Diätenerhöhung angesichts der leeren Staatskassen nicht vermitteln. So erhalten die EU-Abgeordneten weiterhin das gleiche Gehalt wie ihre Kollegen im deutschen Bundestag.
In Deutschland stieß auch die Forderung der EU-Kommission, den EU-Etat um 50 Milliarden Euro zu erhöhen, auf heftigen Widerspruch, da Deutschland der größte Geldgeber aller 25 Mitgliedsländer ist, während gerade Spanien und Polen zu den größten Nehmerländern gehören.
Perspektiven für die Zukunft
Aus diesen nur skizzenhaft angesprochenen Schwierigkeiten ergeben sich eine Reihe von Fragen und Forderungen, die möglichst bald einer Klärung beziehungsweise Lösung zugeführt werden sollten:
1. Die Kompetenzen zwischen der EU-Kommission in Brüssel, dem europäischen Parlament (das am 13. Juni 2004 neu gewählt wird) und den Regierungen der Mitgliedsstaaten müssen geklärt werden. Sonst entsteht, wie die Beispiele zeigen, eine Rechtsunsicherheit oder gar ein rechtsfreier Raum, den der Stärkste für sich zu nutzen sucht. Natürlich hat jedes Land eigene Interessen, die evtl. dem gemeinsamen Planen und Handeln entgegenstehen. Aber Europa kann nur gewinnen, wenn sich alle den gemeinsamen Zielen verpflichtet fühlen und sich dafür einsetzen. Insofern geht es nicht nur um Erweiterung, sondern um Vertiefung der EU.
2. Wie geht der Prozess nach dem Scheitern der Verhandlungen über die Verfassung weiter? Präsident Chirac aus Frankreich favorisiert ganz eindeutig die weitere Entwicklung der EU in einem „Kerneuropa“. Das heißt, starke Länder wie Deutschland, Frankreich und Großbritannien schließen sich zusammen, um den politischen und wirtschaftlichen Kurs der EU zu bestimmen. Dies würde zu einem gespaltenen Europa führen mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten. Natürlich ist es schwierig, mit 15 bzw. bald 25 Staaten ganz unterschiedlicher Prägung und ihren politischen Vertretern um einen Kompromiss zu ringen. Gerade die Osterweiterung bringt hier großes Konfliktpotenzial mit sich. Natürlich ist es da verlockend, sich in Koalitionen beziehungsweise Allianzen zusammenzuschließen, um den eigenen Vorstellungen mehr Gewicht zu verleihen. Aber Europa kann nur wachsen, wenn es um das Wohl aller geht, nicht um den persönlichen Einfluss eines Politikers oder um nationale Machtinteressen. Das heißt nicht, dass die einzelnen Länder ihr eigenes Profil oder gar ihre Identität aufgeben müssen. Aber Europa muss zur Herzensangelegenheit werden – zuerst bei den Politikern, bevor dieser europäische Geist auch auf die 450 Millionen Einwohner überspringen kann und sie sich als „Europäer“ fühlen, und nicht nur als Deutsche, Italiener, Polen und so weiter.
3. Grundlage dieser neuen Vision eines vereinten Europa ist die Verfassung. Dies wäre die wichtigste Aufgabe in den nächsten Monaten. Noch bevor die zehn neuen Mitgliedsstaaten am 1. Mai eingegliedert werden, sollte die neue Verfassung beschlossen sein. Das nächste Gipfeltreffen im März bietet die beste Chance dazu. Freilich erfordert dies große Anstrengungen und ein Ende der Blockadepolitik, vor allem bei Spaniern und Polen, aber auch ein wirkliches Verhandlungsgeschick beim neuen EU-Präsidenten aus Irland. In dieser Verfassung darf es nicht nur um pragmatische Fragen gehen, etwa um den Stimmenproporz im Ministerrat, sondern ganz zentral auch um einen Grundkonsens in Überzeugungen und Werten, die seit 2000 Jahren die europäische Kultur prägen. „Altes Europa“ wurde – wenn auch entgegen der Intention des Wortschöpfers – zum Wort des Jahres 2003 gewählt. Und das meint genau diese kulturellen und ethischen Werte des „christlichen Abendlandes“, deren Bedeutung leider auch bei vielen Politikern mehr und mehr zu verblassen droht. Landtagspräsident Alois Glück hat es vor kurzem auf den Punkt gebracht: „Das christliche Menschenbild ist Voraussetzung für eine humane Zukunft in Europa, ein Gottesbezug in einer europäischen Verfassung unverzichtbar.“