Das lässt sich auch auf die neuen Stellen für Verwaltungsreferent(inn)en anwenden, die man im Bistum geschaffen hat (siehe Seiten 12/13 in der aktuellen Ausgabe), auch wenn sie nicht ganz am Nullpunkt anfangen müssen. Denn sie sind nicht der erste Antwortversuch auf die schon länger und immer heftiger aus der Seelsorge zu vernehmende Forderung nach Unterstützung und Entlastung in Sachen Verwaltung. Es gab da schon das Pilotprojekt „Verwaltungsleiter“, aus dem man offensichtlich gelernt hat, was allein schon die jetzige Berufsbezeichnung erkennen lässt. „Referent/in“ anstelle von „Leiter/in“ soll verdeutlichen, dass keine Kompetenzen beschnitten werden sollen; dass die Leitung, die Verantwortung vor Ort bleibt, ganz konkret: bei den Kirchenverwaltungen.
Geblieben in der Berufsbezeichnung ist der Begriff „Verwaltung“. Das definiert zuerst einmal, wo ihre Kernkompetenz angesiedelt ist. Es kann aber auch Reizwort sein, sieht man in den Referent(inn)en den verlängerten Arm der Bistumsverwaltung, eine Art Kontrollinstanz. Das aber wollen – und sollen – sie nicht sein.
Aber so etwas muss sich erst einmal herumsprechen, muss sich durchsetzen. Offenbar gibt es da doch noch einiges an Skepsis und Vorbehalten zu überwinden. Es ist somit nicht nur ihr fachliches Können gefragt, sondern auch und zuerst ihre kommunikative Kompetenz, um Vertrauen zu gewinnen. Nur im Zusammenwirken wird es möglich sein, das Berufsbild weiterzuentwickeln, zu schärfen. Den Akteuren vor Ort bietet diese Situation die Chance, ihre Erfahrungen, ihre Ideen und Anforderungen in dieses Berufsbild einzubringen und dann selbst davon zu profitieren. Sie müssen sich nur darauf einlassen.
Wolfgang Bullin