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Die Fälle von unseriösen Gewinnbenachrichtigungen häufen sich
Der Glücksfee geht die Puste aus
Würzburg. „Sie haben 3000 Euro gewonnen! Die Auflösung Paris war richtig!“ Immer mehr Menschen flattern solche oder ähnliche Gewinnbenachrichtigungen ins Haus. Man wundert sich: „Habe ich überhaupt an einem Rätsel teilgenommen?“ Wahrscheinlich nicht, aber 3000 Euro hören sich verlockend an. Und schließlich steht ja in dem Brief schwarz auf weiß, dass man gewonnen hat.
Noch schnell eine 0190-Hotline angerufen oder eine Postkarte mit persönlichen Daten ausgefüllt und schon ist man reich – denkt man. Doch leider kommt bald danach das böse Erwachen. „Jeder würde gerne ein Gewinner sein. Aber bei diesen Gewinnbenachrichtigungen stecken oft unseriöse Veranstalter dahinter“, weiß Juristin Tanja Schaal, Beraterin beim Verbraucher-Service Bayern im Katholischen Deutschen Frauenbund (KDFB). „Die Motivation der Firmen reicht von wettbewerbswidriger Werbung über Adressenbeschaffung bis hin zur Vorbereitung von Straftaten, insbesondere Betrug“, erklärt Schaal.
Minutenlang hingehalten
Die Telefonnummern, die mit 0190 oder 0900 beginnen, verursachten Kosten von bis zu zwei Euro pro Minute. Meist warteten am anderen Ende Anrufbeantworter oder Warteschleifen, die den vermeintlichen „Gewinner“ minutenlang hinhalten. Doch trotz aller Warnungen fallen immer mehr Menschen auf diese Maschen hinein, wie Schaal aus Erfahrung weiß. „Allein in den ersten beiden Märzwochen riefen bei mir etwa 150 Leute an, die Gewinnbenachrichtigungen der Firma Glücksfee aus Rostock bekamen.“ Die Betroffenen mussten allerdings erkennen, dass aus dem versprochenen „Mindestpreis“ von 499 Euro nichts wurde. Stattdessen flatterte anschließend die Einladung zu so genannten Kaffeefahrten, also unseriösen Verkaufsveranstaltungen, ins Haus.
Da immer mehr Firmen versprochene Gewinne nicht auszahlen, trifft das Fernabsatzgesetz, Paragraph 661a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), von 2000 Vorkehrungen. Danach hat ein Unternehmer, der Gewinnzusagen an Verbraucher sendet, dem Verbraucher diesen Preis auch zu leisten. „Recht haben und Recht umsetzen sind hier allerdings zweierlei“, erklärt Schaal. Um den Rechtsweg beschreiten zu können, müsse man eine zustellungsfähige Adresse des Unternehmers haben. Denn: „Ein Postfach kann man nicht verklagen.“ Außerdem seien Rechtsverfolgungen besonders heikel, wenn die Firma aus dem Ausland operiere. Schaal warnt: „Da sind Firmen ganz plötzlich wie vom Erdboden verschwunden.“
Auch Gaby Huml aus Würzburg fiel auf die Masche einer ausländischen Firma herein. Sie fühlte sich schon als große Gewinnerin, als ihr eine niederländische Firma 3000 Euro versprach, wenn sie Nahrungsergänzungsmittel im Wert von 115 Euro bestellt. „Das fand ich doch sehr verlockend. Denn schließlich wären mir trotz der bestellten Ware noch 2885 Euro Gewinn geblieben“, sagt sie. Also hat sie bestellt. „Ich habe geschrieben, dass sie den Warenwert mit meinem Gewinn verrechnen sollen.“ Doch daraus wurde nichts. Die Nahrungsergänzungsmittel kamen und mit ihnen eine dicke Rechnung. Weil Frau Huml nicht bezahlte, folgten sehr schnell Mahnungen, und ein Inkasso-Büro forderte das Geld ein. Mittlerweile waren inklusive Gebühren fast 200 Euro fällig. Mit Hilfe von Tanja Schaal setzte Huml einen Brief auf, in dem sie erklärte, die Warenbestellung sei an den Gewinn gekoppelt gewesen. „Der Briefkopf des Verbraucher-Services scheint in diesem Fall Eindruck gemacht zu haben“, meint Schaal, denn seitdem hat Frau Huml keine Rechnungen und Mahnungen mehr erhalten – allerdings auch keine 3000 Euro Gewinn.
Am besten in den Müll
Der Fall von Gaby Huml verlief glimpflich. Dennoch hat Schaal für alle, denen unseriöse Gewinnbenachrichtigungen ins Haus flattern, vor allem einen Rat: „Am besten sind solche Briefe im Papierkorb aufgehoben.“
Kontakt:
Verbraucher-Service Bayern im KDFB, Bahnhofstraße 4-6, 97070 Würzburg, Telefon 0931/305080, Öffnungszeiten montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr, zusätzlich montags und dienstags von 14 bis 16 Uhr sowie donnerstags von 14 bis 17 Uhr.
Noch schnell eine 0190-Hotline angerufen oder eine Postkarte mit persönlichen Daten ausgefüllt und schon ist man reich – denkt man. Doch leider kommt bald danach das böse Erwachen. „Jeder würde gerne ein Gewinner sein. Aber bei diesen Gewinnbenachrichtigungen stecken oft unseriöse Veranstalter dahinter“, weiß Juristin Tanja Schaal, Beraterin beim Verbraucher-Service Bayern im Katholischen Deutschen Frauenbund (KDFB). „Die Motivation der Firmen reicht von wettbewerbswidriger Werbung über Adressenbeschaffung bis hin zur Vorbereitung von Straftaten, insbesondere Betrug“, erklärt Schaal.
Minutenlang hingehalten
Die Telefonnummern, die mit 0190 oder 0900 beginnen, verursachten Kosten von bis zu zwei Euro pro Minute. Meist warteten am anderen Ende Anrufbeantworter oder Warteschleifen, die den vermeintlichen „Gewinner“ minutenlang hinhalten. Doch trotz aller Warnungen fallen immer mehr Menschen auf diese Maschen hinein, wie Schaal aus Erfahrung weiß. „Allein in den ersten beiden Märzwochen riefen bei mir etwa 150 Leute an, die Gewinnbenachrichtigungen der Firma Glücksfee aus Rostock bekamen.“ Die Betroffenen mussten allerdings erkennen, dass aus dem versprochenen „Mindestpreis“ von 499 Euro nichts wurde. Stattdessen flatterte anschließend die Einladung zu so genannten Kaffeefahrten, also unseriösen Verkaufsveranstaltungen, ins Haus.
Da immer mehr Firmen versprochene Gewinne nicht auszahlen, trifft das Fernabsatzgesetz, Paragraph 661a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), von 2000 Vorkehrungen. Danach hat ein Unternehmer, der Gewinnzusagen an Verbraucher sendet, dem Verbraucher diesen Preis auch zu leisten. „Recht haben und Recht umsetzen sind hier allerdings zweierlei“, erklärt Schaal. Um den Rechtsweg beschreiten zu können, müsse man eine zustellungsfähige Adresse des Unternehmers haben. Denn: „Ein Postfach kann man nicht verklagen.“ Außerdem seien Rechtsverfolgungen besonders heikel, wenn die Firma aus dem Ausland operiere. Schaal warnt: „Da sind Firmen ganz plötzlich wie vom Erdboden verschwunden.“
Auch Gaby Huml aus Würzburg fiel auf die Masche einer ausländischen Firma herein. Sie fühlte sich schon als große Gewinnerin, als ihr eine niederländische Firma 3000 Euro versprach, wenn sie Nahrungsergänzungsmittel im Wert von 115 Euro bestellt. „Das fand ich doch sehr verlockend. Denn schließlich wären mir trotz der bestellten Ware noch 2885 Euro Gewinn geblieben“, sagt sie. Also hat sie bestellt. „Ich habe geschrieben, dass sie den Warenwert mit meinem Gewinn verrechnen sollen.“ Doch daraus wurde nichts. Die Nahrungsergänzungsmittel kamen und mit ihnen eine dicke Rechnung. Weil Frau Huml nicht bezahlte, folgten sehr schnell Mahnungen, und ein Inkasso-Büro forderte das Geld ein. Mittlerweile waren inklusive Gebühren fast 200 Euro fällig. Mit Hilfe von Tanja Schaal setzte Huml einen Brief auf, in dem sie erklärte, die Warenbestellung sei an den Gewinn gekoppelt gewesen. „Der Briefkopf des Verbraucher-Services scheint in diesem Fall Eindruck gemacht zu haben“, meint Schaal, denn seitdem hat Frau Huml keine Rechnungen und Mahnungen mehr erhalten – allerdings auch keine 3000 Euro Gewinn.
Am besten in den Müll
Der Fall von Gaby Huml verlief glimpflich. Dennoch hat Schaal für alle, denen unseriöse Gewinnbenachrichtigungen ins Haus flattern, vor allem einen Rat: „Am besten sind solche Briefe im Papierkorb aufgehoben.“
Kontakt:
Verbraucher-Service Bayern im KDFB, Bahnhofstraße 4-6, 97070 Würzburg, Telefon 0931/305080, Öffnungszeiten montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr, zusätzlich montags und dienstags von 14 bis 16 Uhr sowie donnerstags von 14 bis 17 Uhr.